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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma  bf-pumpen  Inhaber: Bernd Ferschke
Geltungsbereich Unsere    allgemeinen    Geschäftsbedingungen    für    unsere    sämtlichen    Angebote,    Bestätigungen    und Leistungen.    Soweit    keine    anderslautenden    Vereinbarungen    dem    gegenüberstehen,    gelten    Sie ausschliesslich. Dies gilt auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, im übrigen ergänzend. Pflichten des Auftraggebers bei Sonderanfertigungen und Bauteilfertigung Der    Auftraggeber    hat    uns    sämtliche    angeforderte    Dokumente,    Muster    und    Informationen    die    zu Durchführung   des   Auftrages   notwendig   sind      unverzüglich   zur   Verfügung   zu   stellen.   Geschieht   dies nicht,   kann   sich   ein   bereits   bestätigter   Liefertermin   mindestens   um   den   Zeitraum   der   Bereitstellung   der benötigten Dokumente, Muster und Informationen verschieben. Angebote, Vertragsabschluss   Unsere   Angebote   sind   freibleibend.   Der   Vertrag   kommt   erst   durch   unsere   schriftliche   Bestätigung   und oder    durch    die    Ausführung    des    Auftrages    selbst    zustande.    Im    Zusammenhang    mit    dem    Angebot stehende   grafische   Darstellungen,   Maß-   und   Gewichtsangaben   sind   unverbindlich,   soweit   sie   nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Preise und Zahlungen Sofern   sich   aus   der   Auftragbestätigung   nichts   anderes   ergibt,   gelten   unsere   Preise   ab   Werk   zuzüglich Fracht,   Versicherung,   Zoll   sowie   der   gesetzlich   geltenden   Mehrwertsteuer.   Unsere   Rechnungen   sind   zu dem   in   der   Rechnung   angegebenen   Datum,   andernfalls   nach   Rechnungseingang,   ohne   Abzug   zu bezahlen.   Wir   sind   berechtigt,   die   Zahlungen   ohne   Rücksicht   auf   Verfügungen   des   Auftraggebers zunächst   auf   die   Kosten   und   Zinsen   und   erst   dann   auf   unsere   älteste   Forderung   anzurechnen.   Ohne unsere    Zustimmung    darf    der    Auftraggeber    nur    mit    unbestrittenen    oder    rechtskräftig    festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht darauf stützen. Lieferzeiten, Verzug, Rücktritt Lieferzeiten   sind   unverbindlich,   sofern   wir   sie   nicht   ausdrücklich   und   schriftlich   als   verbindlich   zusagen. Ist    eine    betimmte    Lieferzeit    vereinbart,    beginnt    diese    erst    nach    Eingang    der    vom    Auftraggeberr beizubringenden   Dokumente,   Muster   und   Informationen.   Geraten   wir   aus   Gründen   die   wir   zu   vertreten haben   in   Verzug,   so   ist   die   Schadenersatzhaftung   im   Fall   gewöhnlicher   Fahrlässigkeit   ausgeschlossen. Wenn    höhere    Gewalt    oder    andere    Ereignisse    (wie    z.B.    nachträgliche    Schwierigkeiten    bei    der Beschaffung    von    Materialien,    Personal    und    Transportmitteln,    behördliche    Anordnungen,    Streik, Aussperrung)    unsere    Lieferung    verzögern    oder    unmöglich    machen,    haben    wir    dies    auch    bei verbindlichen   Lieferfristen   nicht   zu   vertreten.   Wir   sind   dann   berechtigt,   den   Liefertermin   um   die   Dauer der    Behinderung    und    einer    angemessenen    Anlaufzeit    zu    verschieben,    oder    beibei    nicht    nur vorübergehenden    Leistungshindernissen    wegen    des    nicht    erfüllten    Teils    ganz    oder    teilweise    vom vertrag    zurückzutreten.    Angemessene    Teillieferungen    und    Teilabrechnungen    sind    grundsätzlich zulässig.   Wenn   der   Auftraggeber   mit   einer   Zahlung   in   Verzug   gerät,   ist   die   Forderung   im   vollen   Umfang sofort   zur   Zahlung   fällig.   Tritt   der   Auftraggeber   mit      unserem   Einverständnis   vor   Fertigung   der   in   Auftrag gegebenen    Waren    und    Dienstleistungen    zurück,    so    sind    wir    berechtigt,    eine    Höhe    von    25%    des Nettoauftragswertes   zu   beanspruchen   (pauschalisierter   Schadenersatz),   es   sei   denn,   der   Auftraggeber kann nachweisen, daß der uns durch den Rücktritt enstandene Schaden niedriger ist.
Übertragbarkeit Die aus dem Vetrag basierenden Rechte des Auftraggebers können nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen werden.   Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt     Bis     unsere     gesamten     Forderung     gegenüber     des     Auftraggebers     aus     der Geschäftsverbindung   einschliesslich   der   künftig   enstehenden   Forderungen   aus   gleichzeitig   oder   später abgeschlossennen   Verträgen   beglichen   sind,   behalten   wir   uns   das   Eigentum   an   der   Ware   vor.   Gleiches gilt   auch   dann,   wenn   einzelne   oder   sämtliche   Forderungen   in   einer   laufenden   Rechnung   aufgenommen wurden   und   der   Saldo   gezogen   und   anerkannt   worden   ist.   Bei   Verjährung   der   zugrunde   liegenden Forderung   bleibt   der   Eigenvorbehalt   unberührt.   Der   Auftraggeber   darf   die   Vorbehaltswaren   nur   im ordnungsgemäßen    Geschäftsgang    veräußern,    und    zwar    nur    dann,    wenn    er    uns    bereits    alle Forderungen   abtritt,   die   Ihm   aus   der   Weiterveräußerung      gegen   Abnehmer      oder   Dritte   erwachsen. Wird   die   Vorbehaltsware   vom   Auftraggeber   (nach   Verarbeitung   /   Verbindung)   zusammen   mit   der   uns gehörenden   Ware   veräußert,   so   tritt   der   Auftraggeber   schon   jetzt   die   durch   die   Weiterveräußerung enstehenden   Forderung   in   Höhe   der   Vorbehaltsware   mit   allen   Nebenrechten   und   Vorrang   an   uns   ab. Der    Auftraggeber    darf    die    Vorbehaltsware    nicht    verpfänden    oder    zur    Sicherheit    übereignen.    Bei Pfändungen   oder   sonstigen   Zugriffen   Dritter   auf   die   Vorbehaltsware   hat   uns   der   Auftraggeber   sofort schriftlich   zu   benachrichtigen   und   Dritte   auf   den   Eigentumsvorbehalt   hinzuweisen.   Wir   vepflichten   uns, die    zustehenden    Sicherheiten    auf    Verlangen    des    Auftraggebers    insoweit    nach    unserer    Wahl freizugeben,   als   ihr   Wert   mind.   25%   der   zu   sichernden   Ansprüche   übersteigt.      Der   Auftraggeber   ist ermächtigt,   die   abgetretenen   Forderungen   einzuziehen.   Wir   dürfen   die   Forderungen   selbst      weiter einziehen   und   die   Einziehbefugnis   des   Auftraggebers   widerrufen,   jedoch   nicht,   solange   unsere   Rechte nicht     gefährdet     sind     und     der     Auftraggeber     seinen     Zahlungs-     und     sonstigen     Verpflichtungen ordnungsgemäß        nachkommt.    Auf    unser    verlangen    hin    hat    der    Auftraggeber    die    abgetretenen Forderungen   und   deren   Schuldner   bekannt   zu   geben   und   uns   alle   zum   Einzug   erforderlichen   Angaben zu   machen.   Dazu   zählt   auch   die   Aushändigung   der   erforderlichen   Unterlagen   sowie   den   Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Versand- und Gefahrenübergang Sobald   die   Ware   einem   Transportunternehmen   übergeben,   oder   auf   andere   Art   und   Weise   mit   dem Transport,   bzw.   der   Versendung   begonnen   wird,   geht   die   die   Gefahr   auf   den   Auftraggeber   über. Verzögert   sich   der   Versand   infolge   von   Umständen   die   der   Auftraggeber   zu   vertreten   hat,   so   geht   die Gefahr mit der Mitteilung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung und Schadenersatz   Wir   leisten   innerhalb   der   gesetzlichen   Regelung   Gewähr   für   fehlerhafte   Ware.   Für   Schäden   die   auf   die auf   eine   unsachgemäße   oder   ungeeignete   Verwendung      oder   Behandlung   der   Ware   zurückzuführen sind,   übernehmen   wir   keine   Gewährleistung.   Offensichtlich   erkennbare   Mängel,   Falschlieferungen   und Fehlmengen,    sind    unverzüglich    spätestens    jedoch    nach    14    Tagen    ab    Übergabe,    andere    Mängel unverzüglich   nach   Entdeckung   zu   rügen.   Im   übrigen   gelten   die   gesetzlichen   Rügefristen.Ungeachtet der    Mängelrüge,    hat    der    Auftraggeber    die    Ware    anzunehmen    und    sachgemäß    zu    lagern.    Bei berechtigter   Mängelrüge   sind   wir   berechtigt   den   Mangel   innerhalb   einer   Frist   von   midestens   4   Wochen nach   Zugang   der   Mängelrüge   zu   beseitigen,   Ersatzt   zu   liefern   oder   die   mangelhafte   Ware   gegen   eine entsprechende   Gutschrift   zurückzunehmen.   Ist   die   Ersatzlieferung   erneut   mangelhaft   oder   schlägt   die Nachbesserung   fehl,   so   ist   uns   auf   unserer   Verlangen   hin   nochmals   die   Möglichkeit   zur   Nachbesserung bzw.    Ersatzlieferung    innerhalb    einer    weiteren    Frist    von    3    Wochen    einzuräumen.    Wandlung    und Minderungsrecht   sind   ausgeschlossen,   es   sei   denn,   Mängelbeseitigung   oder   Ersatzlieferung   schlagen fehl.   Sonstige   oder   weitergehende   Ansprüche   des   Auftraggebers   (gleich   aus   welchem   Rechtsgrund) sind,   soweit   gesetzlich   zulässig,   ebenfalls   ausgeschlossen,   insbesondere   Schadenersatzansprüche, soweit   der   Schaden   nicht   vorsätzlich   oder   grob   fahrlässig   verursacht   wurde.   Jede   Haftung   ist   auf   dem bei Vertragsabschluss festgelegten Auftragswert begrenzt. Schriftform, Nebenabreden Ergänzungen     oder     Änderungen     eines     einmal     zustandegekommenden     Vertrages     bedürfen     der S chriftform.    Dies    gilt    auch    für    das    Schriftformerfordernis    selbst.    Ergänzende    oder    vom    Vertrag abweichende Nebenabreden unterliegen ebenfalls diesen Formvorschriften. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit S oweit   gesetzlich   zulässig   ist   der   Sitz   unseres   Unternehmens   der   Erfüllungsort   für   unsere   Leistungen und    Zahlungen    sowie    ausschliesslich    Gerichtsstand    für    alle    Streitigkeiten    über    den    und    aus    dem Vertrag.    Wir    sind    jedoch    berechtigt,    den    Auftraggeber    auch    an    einem    anderen    für    ihn    geltenden Gerichtsstand    zu    verklagen.    Rechtshandlungen    und    Rechtsbeziehungen    zwischen    uns    und    dem Auftraggeber   unterliegen   ausschließlich   deutschem   Recht.   Die   Unwirksamkeit   einzelner   Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.